Willkommen im Eifelkreis!

Willkommen im Eifelkreis!

Willkommen im Eifelkreis!

Satzungsgemäße Ziele des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind der

Natur-, Umwelt-, Denkmal- und Tierschutz.

Die Erde soll für alle, die auf ihr leben, bewohnbar bleiben.

Besonderer Schwerpunkt unserer Kreisgruppe ist der Grundwasserschutz im Umfeld der US-Base Spangdahlem und der ehemaligen Base Bitburg.

Freude teilen über die wunderschöne Naturlandschaft in der Eifel hat einen wichtigen Stellenwert - ebenso der Austausch von Informationen über Landschaftspflege und behutsamen Umgang mit Pflanzen und Tieren in unserer nächsten Umgebung. Regelmäßig laden wir ein zu offenen Informations-Treffen oder zu Exkursionen. Dort können Sie uns und unsere Arbeit kennen lernen - Informationen über aktuelle Themen erhalten und mit uns diskutieren.

In der Kreisgruppe sind wir ausschließlich ehrenamtlich engagiert. Die Kosten tragen die Mitglieder mit ihren Beiträgen, die als gemeinnütziger Aufwand vom Finanzamt anerkannt werden.

Aktuelle Informationen

Am 22.1.2024 wurde eine BUND Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt.

In der aktuellen Klage des BUND-Landesverbandes geht es um B-Plan 19 auf der ehemaligen Base Bitburg. Im Bereich der ehemaligen Landebahn wurden die planrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Ansiedlung einer großen Logistikhalle eines ausländischen Konzerns. Fast 40 ha geschützte Magerwiesen sollen geopfert werden, die größtenteils nicht ausgleichbar sind. Ein solch gravierender Verlust für Flora und Fauna (artenreiche Glatthaferwiesen, Heidenelke, Raue Nelke, Primula veris, ... Neuntöter, Raubwürger, Wiesenpieper, ...) ist nicht hinnehmbar! Er wäre nur dann möglich, wenn Freistellungsbescheide der oberen Naturschutzbehörde (SGD Nord) Bestandskraft hätten. So haben wir die Unterlagen der SGDnach dem Transparenzgesetz eingefordert und nach Ablehnung unseres Widerspruchs anschließend am 5.7.2023 Klage eingereicht gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Verstoß gegen das Naturschutzrecht des Bundes.

Zahlreiche aktive BUND-Mitglieder aus der Region haben die Verhandlung als Zuschauer verfolgt. Landesvorsitzende Sabine Yacoub erläuterte, wie wertvoll die mageren Flachland-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG sind, die seit dem 01.03.2022 durch das BNatSchG geschützt sind und grundsätzlich identisch sind mit den „mageren Flachland-Mähwiesen" gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 LNatSchG.

Auch die Landwirtschaftskammer Trier hat die versuchsweise Abmagerung von fast 70 ha landwirtschaftlichen Flächen in Sülm, Lissendorf und rund um die Hungerburg abgelehnt. Es wäre ein sehr teurer Versuch eines Ausgleichs mit fragwürdigem Erfolg nach 30 Jahren. 

Suche

Suche